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Kulinarische Schweiz Kanton Waadt und seine Spezialitäten Der Bettagskuchen |
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Am Bettag, dem zweiten Sonntag im September, essen unsere Waadtländer «Compatriotes» ihren Zwetschgenkuchen.
Wahrlich eine sympathische Art zu «büssen». Früher war der «Buss- und Bettag» auch zugleich ein Fasttag. So gab es vor allem auf dem Lande anstelle eines Sonntagsbratens eine Suppe und Zwetschgenkuchen «à discrétion». Heute bringen die meisten Waadtländer, vor allem die Städter, den Zwetschgenkuchen nur noch «sybmbolisch» auf den Tisch. Vermutlich haben die Berner diese süsse Art, von den Waadtländern übernommen, denn auch in Bern ist am Eidg. Dank- Buss und Bettag üblich, sich einen Zwetschgenkuchen zu backen oder beim Bäcker zu holen. Dazu gehört natürlich viel Nidle. Waadtländer Zwetschgenkuchen Zutaten für ein mittelgrosses Blech Geriebener Teig: 250 gr Mehl, 125 gr Butter, Etwa 1 dl Wasser, ½ TL Salz 1 kg Zwetschgen, 3 EL geriebene Haselnüsse, Butter für das Blech, Zucker zum Bestreuen Zubereitung Mehl sieben, Butter in Flocken beigeben und beides zusammen mit der Hand verreiben, bis sich eine feinkrümelige Masse bildet. Wasser mit dem darin aufgelösten Salz beigeben und rasch zu einem Teig verarbeiten. Nicht kneten, sonst wird der Teig zäh. Mindestens 2 - 3 Stunden kühl ruhen lassen. 300 gr Teig etwa 3 mm dick auswallen Das bebutterte Blech damit belegen. Den Rand verdoppeln und mit einer Gabel verzieren. Den Teigboden mit einer Gabel mehrmals einstechen. Die geriebenen Nüsse auf den Teig verteilen. Die entsteinten Zwetschgen kranzartig dicht nebeneinander anordnen (sehr grosse Zwetschgen auf der oberen Seite etwas einschneiden). Den Kuchen in den auf 220 Grad vorgeheizten Ofen schieben. Nach 10 Minuten mit Zucker bestreuen. Bei guter Unterhitze 20 - 25 Minuten weiterbacken. Bettag Die Buss- und Bettage des Christentums sind aus der Praxis des Judentums hervorgegangen. In Notzeiten des SpätMA tauchten Buss- und Dankfeiern als Gegenstand eidg. Tagsatzungen auf. Die Tradition des Grossen Gebets der Eidgenossen ist erstmals 1517 schriftlich überliefert. Obrigkeiten reformierter Orte legten im 16. Jh. anlässlich von Pestzügen und Teuerungen wöchentl. oder monatl. Buss- und Bettage fest (Basel 1541, Zürich 1571, Bern 1577), die später häufig mit Fastenübungen und Kollekten für Not leidende Glaubensgenossen (z.B. 1655 Waldenser) verbunden wurden. Nachdem 1619 zum Dank über den Erfolg der Dordrechter Synode ein erster gemeinsamer Bettag der evang. Orte stattgefunden hatte, beschloss die evang. Tagsatzung 1639 - während des Dreissigjährigen Kriegs, der die Busspraxis allgemein stark beeinflusst hat - aus Dankbarkeit für die bisherige Bewahrung die Einführung eines alljährl. Bettags. 1643 vereinbarten auch die kath. Stände, Andachten und Bettage anzuordnen. Im Juli 1796 beschloss die gemeineidg. Tagsatzung auf Antrag Berns und angesichts der drohenden Revolution, den Bettag am 8.9.1796 erstmals als allgemeine eidg. Festfeier durchzuführen. Der Bettag überdauerte Helvetik, Mediation und Restauration, wenn auch von Katholiken und Reformierten an versch. Tagen begangen. In der Regeneration legte die Tagsatzung am 1.8.1832 auf Antrag des Aargaus den Bettag für alle Kantone auf den dritten Sonntag im September fest. Graubünden beharrte indessen bis 1848 auf dem zweiten Donnerstag im November. Die Anordnung des Eidg. Dank-, Buss- und Bettags blieb auch im Bundesstaat seit 1848 Sache der Kantone bzw. der reformierten kant. Oberbehörden und der kath. Bistümer. Im Bundesrecht orientiert sich einzig das Geschäftsverkehrsgesetz bezüglich Beginn der Herbstsession am Bettag Zunächst erliessen die Kantonsregierungen Bettagsmandate, die aus religiöser Sicht auf die aktuellen geistigen, sittlichen, aber auch politischen, wirtschaftlichen und sozialen Themen eingingen. Als Zürcher Staatsschreiber verfasste z.B. Gottfried Keller 1863-72 solche Mandate. Die Bischöfe beschlossen 1886 eine für die ganze kath. Schweiz verbindl. Festordnung und publizierten zu diesem Anlass einen Hirtenbrief. Seit dem 2. Vatikan. Konzil wird der Eidg. Dank-, Buss- und Bettag als ökumen. Festtag begangen. www.lexhist.ch ![]()
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